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*Klienteninformation

Wer die Selbstheilungskräfte des Klienten durch energetische Behandlungen u. Massagen aktiviert und dabei keine Diagnosen stellt, benötigt keine Heilpraktikererlaubnis.

(Entscheidung Bundesverfassungsgericht v. 02.03.2004, AZ: 1 BvR 784/03)

Die Schulmedizin geht davon aus, dass die energetische Behandlung nichts mit der Gesundheit des Körpers und der Psyche zu tun hat. Da ich mit der energetischen Behandlung arbeite, begebe ich mich nicht in das medizinische Modell und übe auch keine Medizin aus. Ich stelle keine medizinischen Diagnosen, empfehle keine Arzneimittel und meine Arbeit ersetzt weder den Arztbesuch, eine Therapie noch die Verschreiber von Arzneimitteln. Laufende medizinische Behandlungen sollen nicht abgebrochen werden, künftige nicht aufgeschoben oder ganz unterlassen werden. Diese Verantwortung liegt ganz beim Klienten. Ich gebe keinerlei Heilversprechen ab. Mein Ziel ist die bewusste Auseinandersetzung mit den Themen Eigenverantwortung, Wahlfreiheit und Unabhängigkeit des Klienten. Alle Persönlichen Daten des Klienten werden streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

*Rechtshinweis

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